In Abstimmung mit dem deutschen Reiserecht haben wir folgende Geschäftsbedingungen bzw. verbindliche Reservierungsbedingungen erarbeitet, die bei Veranstalterreservierungen im Hotel Central GmbH, Hnr. 179 in 6281 Gerlos in Österreich verbindlich gelten!
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Vertragspartner ist das Hotel Central, nachstehend Hotel genannt, und der Besteller, nachstehend Veranstalter genannt. Wenn nachfolgende Bestimmungen für Hotel und Veranstalter gleichermaßen gelten, so werden diese als Vertragspartner benannt. Der Veranstalter ist auch dann Vertragspartner, wenn er für andere natürliche oder juristische Personen bestellt! | |
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Ehe sich der Veranstalter bindet, kann er eine auf 14 Tage befristete Option auf eine Gruppenzimmerreservierung erwerben, vorausgesetzt, die Option wird schriftlich verlangt und die Anfrage erfolgt mehr als 3 Monate vor Beginn des Aufenthaltes. Andernfalls kann das Hotel die Optionsfrist verkürzen. Das Hotel ist für die Dauer der Option an das Angebot gebunden. Die Option erlischt, wenn der Veranstalter nicht vor Ablauf der Frist schriftlich erklärt hat, dass er das Angebot annimmt. In der Optionsvereinbarung sind zumindest Aufenthaltszeit, art und Zahl der angebotenen Zimmer, Inhalt und Umfang der Leistungen, sowie Preise und Konditionen festzuhalten! Die Option muss schriftlich fixiert werden, und den Veranstalter über Post, Mail (Erhaltsbestätigung) oder Fax zugesandt werden. Alle andere, als die oben angeführten Angebote sind freibleibend! | |
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| Der verbindliche Vertragsabschluss (verbindliche Zimmerreservierung) kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebotes- bzw. Reservierungsschreiben bestätigt und firmenmäßig unterfertigt zurücksendet. Eine nicht firmenmäßige Unterfertigung geht zu Lastendes Veranstalters! Mit der schriftlichen Bestbestätigt des Angebot- bzw. Reservierungsschreibens bestätigt der Veranstalter auch diese Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben! | |
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| Diese Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil des zustande gekommenen Reservierungsvertrages zwischen dem Veranstalter und dem Hotel und gelten ausdrücklich als vereinbart! | |
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Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem schriftlichen Angebotsschreiben bzw. Reservierungsschreiben des Hotels!
Darin enthalten sind Ankunfts- und Abreisetag, Art und Zahl der reservierten Zimmer oder Betten, Inhalt und Umfang aller Leistungen sowie Preise, Zuschläge und Nachlässe enthalten!
Sofern in diesem Schreiben nichts anderes vereinbart wird, ergeben sich die Anzahl der Freilätze, die Kontingentsfrist, die Rücktrittsbedingungen und die Zahlungsweise aus diesen Geschäftsbedingungen. Alle Preise verstehen sich in EURO und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein!
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| Je 20 Vollzahlende Gäste bleiben 1 Fahrer, Reiseleiter oder Gruppenleiter unberechnet. Die Freiplatzregelung schließt die Unterbringung in einen Einzel- oder Doppelzimmer und alle in Angebotsschreiben genannten Leistungen ein! | |
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Der Veranstalter unterrichtet das Hotel spätestens 45 Tage vor Anreise schriftlich über das Buchungsergebnis. Bleibt das Buchungsergebnis inter dem vereinbarten Kontingent zurück, teilt der Veranstalter schriftlich dem Hotel mit, wie viele Zimmer oder Betten weiter reserviert bleiben sollen. Ist as nicht der Fall, schuldet der Veranstalter die Bezahlung der bereitgestellten, aber unbeanspruchten Leistungen gemäß dem Punkt „Rücktritt“ dieser Geschäftsbedingungen.
Sofern der Veranstalter das Kontingent ausgeschöpft hat, müssen die weiteren Anmeldungen fallweise mit dem Hotel abgestimmt werden. Vertraglich fixierte Zimmerkategorien können einseitig durch den Veranstalter ohne schriftliches Einverständnis des Hotels nicht abgeändert werden. Kommt der Veranstalter seiner Pflicht, das Kontingent abzustimmen, nicht nach, unterstellt das Hotel, dass alle gemäß dem ursprünglichen Angebot/Reservierung bestätigten Zimmer belegt werden.
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Sofern im Reservierungsschrieben nicht anders vereinbart, ist die Restzahlung der bestellten Leistungen spätestens bei Abreise der jeweiligen Gäste zur Gänze fällig. Der Veranstalter zahlt innerhalb 14 Tage vor Anreise 50% des zu erwartenden Gesamtbetrages in EURO spesenfrei auf unsere folgende österreichische Bankverbindung: | Bank: Raiffeisenkasse (Raika) Gerlos IBAN: AT 40 36360 00 000 123 257 Konto-Nr. 123.257 Bankleitzahl (BLZ): 36360 Swift-Code (BIC-Code): RZT IAT 22360
| | Übersteigt der Betrag EURO 11.000,00 trägt der Veranstalter die bei einer Europa-Überweisung entstehenden Spesen, sofern der Betrag nicht auf zwei Überweisungen aufgeteilt wird! Der Veranstalter oder dessen Vertreter leistet die Restzahlung spätestens bei Abreise in BAR, sofern der Restbetrag bis zum Abreisedatum nicht auf die oben genannte Bankverbindung überwiesen wurde! Als Zahlungsnachweiß dient auch eine bankbestätigte Überweisungsdurchschrift im Original. | | In allen anderen Fällen tritt Terminverlust ein, es gilt sodann der aktuell veröffentliche Tarif für Direktkunden. Bei Zahlungsverzug werden 1% Zinsen per Monat verrechnet. Alle Zahlungen erfolgen spesenfrei für den Empfänger! | |
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Die Vertragspartner können längstens bis 30 Tage vor Ankunftstag kostenlos vom Vertrag zurücktreten, soweit Sie das schriftlich dem jeweils anderen Vertragspartner erklären. Bei einer kompletten Stornierung innerhalb 30 Tage vor Anreise steht dem Hotel eine Stornogebühr von 50% des Betrages zu, der aus dem Reservierungsschreiben zu errechnen ist. Das Hotel wird auch in einem der hiernach genannten Fälle von seinen vertragsmäßigen Pflichten frei:
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Wenn es höhere Gewalt unmöglich macht, die geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen
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Wenn der Veranstalter der Pflicht, eine Anzahlung zu leisten, nicht
oder nicht rechtzeitig nachkommt
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Wenn der Veranstalter der Pflicht, das Kontingent abzustimmen nicht
oder nicht rechtzeitig nachkommt
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Wenn der Veranstalter der Pflicht, die Restzahlung nicht oder nicht
rechtzeitig nachkommt
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| Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Unstimmigkeiten gütlich zu bereinigen. Scheitern diese Möglichkeiten sich außergerichtlich zu einigen, gilt das Bezirksgericht in 6280 Zell am Ziller in Österreich als Erfüllungsort und Gerichtsstand und das Österreichische Zivilrecht als vereinbart. | |
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